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... zwecks Berufung eines Professors ... – Universität Innsbruck

... zwecks Berufung eines Professors ...

Seit dem Universitäts­gesetz 2002 laufen Berufungen von Professoren in einem hoch formalisierten Verfahren innerhalb der Universität mit dem Rektor als dem Berufenden ab. In den vergangenen Jahrhunderten hatten der Bundespräsident bzw. der Kaiser nach universitäts­internen und ministeriellen/hofkommissio­nellen Vorschlägen das letzte Wort. Am Beginn jedoch standen informelle Regelungen.

UAI, Tagebuch Theologische Fakultät, Bd. I. Einträge v. 21. Juli 1691, 17. Dezember 1694, 12. Januar 1695, 29. Juni 1697
UAI, Tagebuch Theologische Fakultät, Bd. I. Einträge v. 21. Juli 1691, 17. Dezember 1694, 12. Januar 1695, 29. Juni 1697


Übersetzung:

Totenmesse der Universität für den Herrn Gaudentius von Sala, Doktor der Medizin [er war am 14. Juli nach längerer Krankheit verstorben], auf die gewohnte Weise in einem doppelten Offizium mit Trauerrede zelebriert in der landschaftlichen Kirche Mariahilf. Am selben Tag nachmittags Plenarversammlung zwecks der Berufung eines Professors der Medizin, in der vier passende Kandidaten besprochen wurden.

Quartalssitzung, in der die Kandidaten für die Professur der Institutionen vorgeschlagen wurden; es waren fünf oder sechs an der Zahl; die Universität gab Herrn Doktor Ruedel den Vorzug.

Vollversammlung wegen neuer Bewerber um die Professur. Herr Doktor Ruedel behauptete unter ihnen trotz Widerspruchs von vielen Seiten den ersten Platz. In derselben Versammlung wurde dem Architekten Gumpp für seine Arbeiten an der Aula 94 Gulden zugesprochen.

Feiertag der Heiligen Peter und Paul. Im Umlauf wurde eine Bittschrift übermittelt, in welcher der sehr ehrwürdige und vortreffliche Herr Wolfgang Reiter, Doktor der heiligsten Theologie und des heiligen Kirchenrechts sowie Pfarrvikar in der Stadt, darum bat, anstelle des sehr ehrwürdigen und vortrefflichen Herrn Doktor Josef Pair, der zum Pfarrer von Prutz befördert worden war, zur Professur der Kontroverstheologie zugelassen zu werden. Eigens Informationen einzuholen, war unnötig, weil aufgrund seines langen Aufenthaltes vor Ort seine Eignung in jeder Hinsicht ausreichend feststand. Deshalb wurde die Bittschrift sogleich genehmigt.

UAI, Tagebuch Theologische Fakultät, Bd. I. Einträge v. 21. Juli 1691, 17. Dezember 1694, 12. Januar 1695, 29. Juni 1697. Üb. v. Nikolaus Hölzl, Martin Korenjak (3)

Diese Quellen aus den ersten knapp drei Jahrzehnten des Bestehens der Universität zeigen, dass die Auswahl von Professoren noch relativ informell vor sich ging. In nicht wenigen Fällen erfolgte sogar die Promotion erst mit der Ernennung zum Professor. Sie hatten auch lediglich Lehre zu leisten. Forschung war noch kein Thema und persönlichem Interesse vorbehalten. In der Philosophischen Fakultät, deren Professuren über Jahrzehnte hinweg den Jesuiten vorbehalten blieben, stiegen die Professoren, Klassenlehrern ähnlich, mit ihren Studenten in den nächsthöheren Jahrgang auf.

Die Jesuiten besetzten „ihre“ Professuren überhaupt intern. Diese wurden dann rasch wieder für andere Aufgaben abberufen. So gab es bis 1730 an der Philosophischen Fakultät für die vier Professuren 80 verschiedene Professoren. Zum Vergleich: An der Juridischen Fakultät mit ebenfalls vier Professuren waren es nur 24, wobei hier das Kirchenrecht, das ebenfalls von einem Jesuiten gelehrt wurde, den Hauptanteil mit neun verschiedenen Professoren ausmachte. Im Laufe des 18. Jhs. erhöhte sich die Verweildauer auch bei den Jesuiten, allerdings wurde ihr Einfluss allmählich geschwächt. 1735 wurde angeordnet, dass sie die Professur für Kirchenrecht abzugeben hätten, dies wurde allerdings erst 1770 vollzogen. Außerdem durften sie die ihnen vorbehaltenen Professuren nicht mehr nach internen Absprachen besetzen.

Generell stiegen staatlicher Einfluss und staatliche Kontrolle der Universität vor allem ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stetig an. Für die Besetzung von Professuren wurden die Stellen ausgeschrieben, Konkurse abgehalten, die eine schriftliche Bearbeitung der einheitlich gestellten Fragen und einen mündlichen Vortrag umfassten, und nachfolgend Dreiervorschläge eingereicht.

​(Margret Friedrich)

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