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Blog: Tiki-Taka Doppelpass – Universität Innsbruck
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Blog: Tiki-Taka Doppelpass

07.12.2017: Doppelte italienisch-österreichische Staatsbürgerschaft für Südtiroler*innen. Wie aber stellt man fest, wer Südtiroler*in ist?

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Von Günther Pallaver

Die Frage der österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler*innen findet angeblich Eingang ins Koalitions- und Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ. Nüchtern betrachtet stellt sich die Frage: Wer ist eigentlich antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind, würde man vorerst einmal meinen, alle Südtiroler*innen. Aber wer bestimmt, wer Südtiroler*in ist? Es gibt dazu zwei Kriterien, das objektive historische oder das subjektive, das auf der Sprachgruppenzugehörigkeit basiert. Das historische Kriterium wird man eher schwer umsetzen können: Können den Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft nur jene stellen, deren Vorfahren Staatsbürger*innen der Habsburger-Monarchie waren? In direkter Linie? Das ließe sich natürlich feststellen, aber das würde auch zu einer Reihe von Problemen führen. Dürften den Antrag auch jene stellen, die nur einen Vorfahren aus der Monarchie belegen können, z.B. nur mütterlicherseits? Oder dürften auch die italienischsprachigen Trentiner mit k.u.k Vorfahren einen Antrag stellen? Müsste man wieder einen Ahnenpass vorlegen zum Beweis der habsburgischen Abstammung? Fragen über ungelöste Fragen.

Sprachgruppenzugehörigkeit als Kriterium?

Österreich hat bereits 1979 das historische Kriterium verworfen und an dessen Stelle die Sprachzugehörigkeit eingeführt. Im Bundesgesetz vom 25. Jänner 1979 über die „Gleichstellung von Südtirolern mit österreichischen Staatsbürgern auf bestimmten Verwaltungsgebieten“ (BGBl. Nr. 57/1979) ist in § 1 vermerkt: „Dieses Bundesgesetz gilt für Personen deutscher oder ladinischer Sprachzugehörigkeit, die im Gebiet der Provinz Bozen geboren wurden, sich bei der jeweils letzten in der Provinz Bozen durchgeführten Volkszählung zur deutschen oder ladinischen Sprachgruppe bekannt haben und nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.“

Dieses Kriterium verwirft das historische Argument, weil die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung ein subjektiver Willensakt ist, der mit österreichischer Vergangenheit absolut nichts zu tun hat. Jede*r Ansässige in Südtirol, die/der laut Gesetz von 1979 (das mit dem EU-Beitritt Österreichs aber obsolet geworden ist) dort geboren ist, kann sich zur deutschen Sprachgruppe erklären, auch wenn er/sie kein einziges deutsches Wort spricht oder eine andere als die weiße Hautfarbe hat. Laut Schätzungen haben sich bei der letzten Volkszählung 2011 rund drei Prozent Italiener*innen in Südtirol zur deutschen Sprachgruppe bekannt. Das sind Nachfahren aus dem Trentino, aus dem Veneto, aus der Lombardei oder Calabrien, wahrscheinlich ohne irgend einen Bezug zu Österreich.

Außerdem kann jede*r die Sprachgruppenzugehörigkeit nach einer bestimmten Frist auch ändern. Wer informiert Österreich über diese Änderungen, um den österreichischen Pass wieder einzuziehen? Darf die Behörde in Südtirol überhaupt Österreich darüber informieren, weil diese Daten als sensibel gelten und deshalb den Normen der Privacy unterliegen? Oder müssen in Zukunft alle Südtiroler*innen mit einem österreichischen Pass bei jeder österreichischen Behörde auch die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung vorweisen? Das wäre wiederum eine Diskriminierung innerhalb der österreichischen Staatsbürger*innen, weil das nicht für alle gilt.   

Ein weiterer Aspekt: Ob der Hinweis, in Südtirol geboren zu sein, nicht eine Diskriminierung gegenüber all jenen Südtiroler*innen sein könnte, die zufällig außerhalb des Landes geboren sind, obgleich sie alle Kriterien eines/einer Südtirolers/in aufweisen? Immerhin gelten heute EU-Kriterien, die es 1979 noch nicht gab. Deshalb ist es zweifelhaft, ob das Kriterium des Geburtslandes einer höchstrichterlichen Prüfung standhalten kann. Auch weil nicht das Land, sondern die Sprache ausschlaggebend ist.

Und da öffnet sich gleich die nächste Falltür für Österreich. Die Sprachgruppenzugehörigkeit können alle abgeben, die italienische Staatsbürger sind und in Südtirol einen Wohnsitz nachweisen können, also alle, auch Italiener*innen, auch Marokkaner*innen oder Ukrainer*innen, die die beiden ersten Voraussetzungen mitbringen.

Europa geht vor

Aber die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung kann auch von Bürger*innen eines anderen Mitgliedslandes der Europäischen Union und ihren Familienangehörigen abgegeben werden, die NICHT Staatsbürger*innen eines Mitgliedsstaates sind, sofern die Aufenthaltskarte oder das Recht auf Daueraufenthalt besitzen, auch wenn sie NICHT in der Provinz Bozen ansässig sind. Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung kann schließlich auch von Drittstaatsangehörigen abgegeben werden, die die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der Europäischen Union besitzen, oder mit Flüchtlingsstatus bzw. mit zuerkanntem subsidiären Schutz, auch wenn sie NICHT in der Provinz Bozen ansässig sind.

Dieser Passus im Normengestrüpp der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung ist nicht ein humanitärer Akt der Südtiroler Landesregierung gewesen, sondern beruht auf europäischer Gesetzgebung. Und da würde sich Österreich doppelt schwer tun, das ius soli einzuverlangen, wo der historische Boden längst kein Kriterium mehr ist. Dadurch würden die Barrieren, mit denen Österreich die Zuwanderung stoppen will, ganz legal durch die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung umgangen, die ja von Österreich anerkannt wird und die den Anspruch auf einen österreichischen Pass eröffnet. Auf der einen Seite schließt Österreich die Tore zum Eintritt von Flüchtlingen, auf der anderen Seite öffnet Österreich die Tore für Flüchtlinge, dank Südtiroler Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung.

Das wird Österreich zu verhindern wissen: indem es beispielsweise ein drittes Kriterium entwickelt, mit dem definiert wird, wer Südtiroler*in ist, oder aber die Frage der Südtiroler Doppelstaatsbürgerschaft bleibt nichts als ein schöner Diskurs, für einige (wenige) ein Placebo für eine Sehnsucht.

[Bild: Bbb at wikivoyage shared, lizenzfrei]

 


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