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Informationen zum Leistungsstipendium – Universität Innsbruck

Informationen zum Leistungsstipendium

  1. Ein Leistungsstipendium kann vergeben werden an:
    - österreichische Staatsbürger/innen;
    - Staatsbürger/innen aus einem EWR-Staat
    - gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
    (Studienförderungsgesetz § 3 und § 4)

  2. Der Antrag kann während der Einreichfrist - 02. September 2024 bis 04. Oktober 2024 - über das Studierendenportal LFU:online beantragt werden.
    Für Sonderfälle, in denen die Online-Antragsstellung nicht möglich ist, ist es möglich, den Antrag in Papierform persönlich in der Fakultäten Servicestelle, Innrain 52a, Ágnes Heller Haus, 2. OG, Zi. Nr. 02N040, 6020 Innsbruck abzugeben.
    Nach Ende der Einreichfrist können ausnahmslos keine Anträge mehr entgegengenommen werden. Nur bei einer schriftlichen Verständigung (bis zum Fristende) können nach Vereinbarung mit den Mitarbeiter/innen der Fakultäten Servicestelle Anträge in Einzelfällen nachgereicht werden.

  3. Die Ausschreibungsbedingungen der jeweiligen Fakultät (lehramt - siehe Fakultät für LehrerInnenbildung) müssen erfüllt werden
    (siehe Ausschreibungsbedingungen für Leistungsstipendien 2023/2024).

  4. Für die gemeinsamen Studienrichtungen der Universität Innsbruck und der UMIT -  Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (Bachelor- und Masterstudium Mechatronik; Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus) kann nur an der Universität Innsbruck ein Antrag eingereicht werden.

  5. Berücksichtigt werden nur jene Prüfungen, die im LFU:online mit Semesterstunden bzw. ECTS-AP und Noten ausgewiesen sind. Leistungen, die "MIT ERFOLG TEILGENOMMEN" aufscheinen, können nicht berücksichtigt werden.
    Der Notendurchschnitt wird anhand der Einzelnoten berechnet. Gesamtnoten werden zur Berechnung nicht herangezogen.

  6. Auch Prüfungen, welche unter der Kategorie "nicht zugeordnete Prüfungen" aufscheinen, werden zur Berechnung herangezogen.
  7. Die im Studienplan/Curriculum vorgesehene Studiendauer zuzüglich eines Toleranzsemesters darf nicht überschritten werden. Ausnahme: allfälliger wichtiger Grund (§ 19 StudFG). Bei Tätigkeiten als Studentenvertreter/innen wird ein zusätzliches Toleranzsemester berücksichtigt. Die entsprechende Bestätigung der ÖH kann in LFU:online hochgeladen werden.
    Berufstätigkeit und/oder Zweitstudium sind kein Grund für eine Studiendauerüberschreitung.

  8. Neue Verordnung zur Berechnung der Regelstudiendauer aufgrund von COVID-19 vom 09.09.2020:
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011138
  9. Bitte füllen Sie den Antrag im LFU:online vollständig aus (z.B. Tel.Nr., Bankbezeichnung, IBAN, BIC) ehe Sie ihn zur weiteren Bearbeitung an die Fakultäten Servicestelle weiterleiten.

  10. Es gelten alle Prüfungen des vergangenen Studienjahres, d.h. das Prüfungsdatum liegt zwischen dem 01. Oktober 2023 und dem 30. September 2024. Bei Anerkennungen zählt das tatsächliche Prüfungsdatum, nicht das Datum der Anerkennung.  

  11. Alle bis zur Antragstellung ausstehenden Noten sind im Vermerk aufzulisten. Stellen Sie sicher, dass diese bis spätestens eine Woche nach Ende der Einreichfrist eingetragen sind, andererseits können diese aufgrund der Bearbeitungszeit der Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte geben Sie uns auch Bescheid sobald die Prüfungsleistung(en) eingetragen wurde(n), wir werden nicht automatisch darüber verständig.

  12. Da immer mehr Anträge eintreffen als Stipendien vergeben werden können, werden die Anträge gereiht.
    Je mehr Stunden/ECTS-AP eingereicht werden und je besser der Notendurchschnitt, umso höher die Reihung.
    Auf die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch. 

  13. Nach der Entscheidung der Studiendekan/innen erhalten alle Antragsteller/innen eine Verständigung via LFU:online.
    Die Höhe eines Leistungsstipendiums bei Zuerkennung liegt zwischen € 750.- und € 1.500.- und ist eine einmalige Auszahlung.
    Bei jenen Studierenden, die ein Stipendium erhalten, wird die Bankverbindung angegeben.
    Bitte noch einmal kontrollieren und im Falle eines Fehlers sofort der Fakultäten Servicestelle melden (Fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at)!

Stand: 26.02.2024

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