In ganz Tirol finden sich bedeutende historische Gebäude, die das Landschaftsbild der Region prägen. Um das charakteristische Erscheinungsbild dieser Gebäude und damit das baukulturelle Erbe des Landes zu erhalten, steht der Sachverständigenbeirat des Stadt- und Ortsbildschutzes (SOG) unterstützend zur Seite. In Zukunft übernimmt Lukas Madersbacher vom Institut für Kunstgeschichte als neuer Vorsitzender des Sachverständigenbeirats diese verantwortungsvolle Aufgabe. Im Juli wurde er von den ständigen Mitgliedern des Beirats einstimmig gewählt. Stellvertretende Vorsitzende wird Diana Ortner, Vorständin der Abteilung Bodenordnung des Landes Tirol. „Nachdem sich der langjährige Vorsitzende des Sachverständigenbeirats, Nikolaus Juen, in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet hat, freut es mich, dass der Beirat mit Lukas Madersbacher einen würdigen Nachfolger erwählt hat. Als Professor für Kunstgeschichte bringt er jahrelange Erfahrung und Expertise im Bereich des kulturellen Erbes Tirols mit und ist damit bestens qualifiziert, diese Aufgabe zu übernehmen. Mit Diana Ortner wurde zudem eine kompetente Stellvertreterin gefunden, die seit Jahren im Bereich Dorferneuerung und Revitalisierung von alten Bausubstanzen tätig ist“, gratuliert der zuständige Landesrat johannes Tratter zur Wahl. Der neue Vorsitzende und seine Stellvertreterin werden für die restliche Funktionsperiode, das ist bis Ende 2025, bestellt. Anschließend muss der Vorsitz von den ständigen Mitgliedern des Beirats neu gewählt werden.
Im Dialog unterstützen
„Ich sehe die erste Aufgabe des Sachverständigenbeirates in einer kompetenten Beratung auf Augenhöhe. Nur im produktiven Dialog können wir die Gemeinden wirkungsvoll darin unterstützen, in der Bevölkerung ein breites Bewusstsein für die Werte der historisch gewachsenen Ortsbilder zu schaffen, und auch für die konkreten Möglichkeiten und Vorteile, die das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz bietet“, so Lukas Madersbacher. „In einer Zeit der stetigen Veränderung unserer Umgebung ist es wichtig, eine Verantwortung gegenüber kommenden Generationen einzunehmen und für den Erhalt jener Objekte einzutreten, die wesentlich mit zum Erscheinungsbild Tirols beitragen“, ergänzt die neu gewählte Stellvertreterin, Diana Ortner.
SOG schützt baukulturelles Erbe Tirols
Das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz wurde bereits 1976 ins Leben gerufen. „In allen Tiroler Regionen gibt es historische Gebäude, welche das typisch tirolerische Landschaftsbild prägen. Sie sind Ausdruck unserer Kultur und Zeugen unserer Geschichte. Mit dem SOG haben wir ein wirkungsvolles Instrument, um genau dieses wertvolle baukulturelle Erbe und die historische Kulturlandschaft Tirols zu schützen“, erklärt LR Tratter den Hintergrund des Gesetzes. Im Rahmen des SOG können Gemeinden Stadt- und Ortsteile, Gebäudegruppen oder auch einzelne Gebäude, welche ein charakteristisches Erscheinungsbild aufweisen, unter Schutz stellen. 21 solcher Schutzzonen in 13 Gemeinden wurden bereits eingerichtet, unter anderem in Innsbruck aber auch beispielsweise in Hall in Tirol und Kufstein. Bei Bauvorhaben und Umbauten in den Schutzzonen muss der Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbildes bewahrt werden. Die Umsetzung von Bauprojekten in den Schutzzonen wird durch das Land Tirol gefördert. Unterstützend agiert zudem der Sachverständigenbeirat.
Sachverständigenbeirat übernimmt Unterstützungsfunktion
Der Sachverständigenbeirat setzt sich aus einer/einem Vertreter*in der Gemeinde (in Innsbruck zwei Vertreter*innen der Stadt), in welcher ein Projekt umgesetzt werden soll, einer/einem Bediensteten des Landes und vier weiteren Expert*innen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes bzw. der Architektur und der Universität Innsbruck zusammen. Die Aufgaben des Sachverständigenbeirats umfassen das Erstellen von Gutachten und Stellungnahmen zu eingereichten Projekten. Zudem wirkt der Beirat an Architekturwettbewerben mit und berät Projektträger.