Doktoratsstudium Chemie
Curriculum (2009W)
Doktorin/Doktor der Naturwissenschaften (Dr.rer.nat)
Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch/Englisch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Chemie und pharmazie
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F
0532 Geowissenschaften
Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 660 xxx
Informationen zum Curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/ Gesamtfassung (ab 01.10.2024)
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2024, 79. Stück, Nr. 885 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 24.06.2021, 85. Stück, Nr. 890 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2015)
- Mitteilungsblatt vom 15.04.2015, 22. Stück, Nr. 328 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 04.02.2015, 13. Stück, Nr. 166 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 20.02.2009, 27. Stück, Nr. 149
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Masterstudium Chemie
- Masterstudium Material- und Nanowissenschaften
- Diplomstudium Chemie
- Lehramtsstudium mit Diplomarbeit im Unterrichtsfach Chemie
- Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Unterrichtsfach Chemie
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Module und Dissertation
A | B |
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Pflichtmodule 30 ECTS-AP | Dissertation 150 ECTS-AP |
Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema 7,5 ECTS-AP Fachbereichsseminar 10 ECTS-AP Reihe GÖCh / CMBI / Material- und Nanowissenschaften / HPC 2,5 ECTS-AP Generische Kompetenzen 5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit auf höchstem Niveau, die dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist dem Bereich der Chemie zu entnehmen oder hat in engem thematischen Bezug zur Chemie zu stehen. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und das Dissertationskomitee der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und das Dissertationskomitee gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien. |
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 60 ECTS-AP | Dissertation 120 ECTS-AP |
Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema 10 ECTS-AP Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten 17,5 ECTS-AP Fachbereichsseminar 9 ECTS-AP Reihe GÖCh / CMBI / Material- und Nanowissenschaften / HPC 2,5 ECTS-AP Präsentation eigener Forschungsergebnisse 11 ECTS-AP Generische Kompetenzen 5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit auf höchstem Niveau, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist dem Bereich der Chemie zu entnehmen oder hat in engem thematischen Bezug zur Chemie zu stehen. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und das Dissertationskomitee der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und das Dissertationskomitee gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien. |
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
AbsolventInnen des Doktoratsstudiums Chemie verfügen über ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Durch die Vorlage einer originären wissenschaftlichen Arbeit haben die AbsolventInnen einen eigenen Beitrag zur Forschung geleistet, der die Grenzen des Wissens erweitert und einer nationalen und internationalen Begutachtung durch FachwissenschaftlerInnen standhält. Durch die Qualität und die internationale Ausrichtung des Studiums wird die Mobilität der AbsolventInnen gefördert und der Blick über die Grenzen der eigenen Fachrichtung geschärft. Erworbene Schlüsselqualifikationen befähigen die AbsolventInnen, ihre Fachkompetenz an sich rasch wandelnde Anforderungen anzupassen.
Erwartete Lernergebnisse
AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
AbsolventInnen dieses Doktoratsstudiums sind in der Lage, naturwissenschaftliche Fragestellungen auf höchstem fachlichem und methodischem Niveau selbständig wissenschaftlich zu erarbeiten und darzustellen. Zusätzlich erwerben die Studierenden die allgemeinen wissenschaftlichen und kommunikativen Kompetenzen, die zur erfolgreichen Ausübung des Wissenschaftsberufes in leitender Position im akademischen, industriellen oder öffentlichen Bereich benötigt werden.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 90,2 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 7 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 2,4 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 0,4 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studiendekan
Ass. Prof. Mag. Dr. Thomas Müller
Information für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck