Doktoratsstudium der Geistes- und Kulturwissenschaften
Curriculum (2014W)
Doktorin/Doktor der Philosophie (Dr. phil.)
Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch/ Englisch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Philosophisch-Historische Fakultät
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F
9999 Feld unbekannt
Studienkennzahl
UC 796 503 xxx
Informationen zum Curriculum (2014W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/ Gesamtfassung (01.10.2024)
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2024, 79. Stück, Nr. 883 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtversion (ab 01.10.2024) - gemäß Änderung vom 15.05.2024
- Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, 63. Stück, Nr. 734 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2023)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2023, 53. Stück, Nr. 618 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 04.05.2022, 40. Stück, Nr. 460
- Curriculum/Gesamtversion (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 24.06.2016, 45. Stück, Nr. 489 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtversion (ab 06.10.2014)
- Mitteilungblatt vom 06.10.2014, 2. Stück, Nr. 6 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2014, 33. Stück, Nr. 537
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde
- Diplomstudium Geschichte
- Diplomstudium Klassische Archäologie
- Diplomstudium Kunstgeschichte
- Diplomstudium Musikwissenschaft
- Diplomstudium Philosophie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
- Diplomstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät
- Diplomstudium Sprachen und Kulturen des Alten Orients
- Diplomstudium Ur- und Frühgeschichte
- Diplomstudium Volkskunde
- Lehramtsstudium mit Diplomarbeit im Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde, Politische Bildung
- Lehramtsstudium mit Diplomarbeit im Unterrichtsfach Philosophie, Pädagogik und psychologie
- Lehramtsstudium mit Diplomarbeit im Unterrichtsfach psychologie und Philosophie
- Magisterstudium Mittelalter- und Neuzeitarchäologie
- Magisterstudium Philosophie an der Philosophisch-Historischen Fakultät
- Magisterstudium Ur- und Frühgeschichte
- European Master in Classical Cultures
- Masterstudium Alte Geschichte und Altorientalistik
- Masterstudium Antike Welten
- Masterstudium Archäologien
- Masterstudium Geschichte
- Masterstudium Europäische Ethnologie
- Masterstudium Kunstwissenschaft
- Masterstudium Musikwissenschaft
- Masterstudium Peace and Conflict Studies
- Masterstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät
- Masterstudium Philosophie an der Philosophisch-Historischen Fakultät
- Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde, Politische Bildung
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Module und Dissertation
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 30 ECTS-AP | Dissertation 150 ECTS-AP |
Exposé der Dissertation 5 ECTS-AP Generische Kompetenzen 5 ECTS-AP Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema 5 ECTS-AP Aktive Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs 5 ECTS-AP DissertantInnen Seminar 5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.Das Thema der Dissertation hat in enger Verbindung mit dem die Zulassung zum Doktoratsstudium begründenden Studium zu stehen und ist aus den Bereichen der Alten Geschichte,Altorientalistik, archäologischen Wissenschaften, Europäischen Ethnologie, Geschichtswissenschaften, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, der Peace and Conflict Studies oder der Philosophie oder Philosophiezu wählen.Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen- bzw. Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen sowohl über umfassende als auch spezialisierte Kenntnisse in den Bereichen ihrer Forschungsdisziplin und sind mit angrenzenden Wissensgebieten vertraut. Sie verfügen sowohl über das erforderliche Wissen als auch über die erforderlichen Fertigkeiten und Kompetenzen, um methodisch einwandfreie Lösungen für fachspezifische Fragen ihrer Forschungsdisziplin eigenständig zu erarbeiten und umzusetzen.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Kompetenz, ihr Wissen und Verstehen im Bereich ihrer Forschungsdisziplin und angrenzender Wissensbereiche selbstständig weiterzuentwickeln. Sie verfügen über wissenschaftlich fundierte, durch Theorie und Methoden gestützte Schlüssel-kompetenzen zur Problemlösung und sind befähigt, Ergebnisse der Forschung kritisch zu hinterfragen und in sozialer, wissenschaftlicher und/oder ethischer Hinsicht zu interpretieren, sowie die erworbenen Kompetenzen fächerübergreifend einzusetzen und so zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf internationalem Niveau beizutragen.
Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, planend und analysierend in universitären und außeruniversitären (Forschungs-)Einrichtungen ihres Forschungsbereichs tätig zu werden. Als berufliche Tätigkeiten kommen vor allem wissenschaftliche und leitende Tätigkeiten in privaten und öffentlichen Unternehmen und Institutionen infrage. Dazu zählt insbesondere auch Forschungs- und Lehrtätigkeit an Universitäten und anderen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen.
Das Doktoratsstudium der Geistes- und Kulturwissenschaften dient der Weiterentwicklung und Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien.
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventinnen und Absolventen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das Doktoratsstudium Geistes- und Kulturwissenschaften dient der Heranbildung von Geistes- und Kulturwissenschaftler:innen für die Forschung und Lehre im universitären und universitätsnahen Bereich sowie von hochqualifiziertem Nachwuchs für andere gehobene berufliche Positionen.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 82,6 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 12,5 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 4 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 0,9 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studiendekanin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck