Doktoratsstudium Psychologie
curriculum (2009W)
Doctor of Philosophy (PhD)
Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch / Englisch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F
0313 Psychologie
Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 675 xxx
Informationen zum curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 11.04.2025, 45. Stück, Nr. 525 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 19.04.2017, 35. Stück, Nr. 482 (Äquivalenzliste)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 08.06.2016, 38. Stück, Nr. 445 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 15.10.2014, 3. Stück, Nr. 9 (Äquivalenzliste)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2014, 30. Stück, Nr. 506 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 03.04.2009, 52. Stück, Nr. 230
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Diplomstudium Psychologie
- Masterstudium Psychologie
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
- Die Zulassung zum Doktoratsstudium Psychologie setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Diplom- oder Masterstudiums, eines fachlich infrage kommenden FachhochschulDiplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
- Jedenfalls als fachlich infrage kommendes Studium gilt das an der Universität Innsbruck absolvierte Diplom- oder Masterstudium Psychologie. Über das Vorliegen eines anderen fachlich infrage kommenden Studiums entscheidet das Rektorat gemäß § 64 Abs. 4 UG.
- Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Anrechnungspunkte vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
- Zusätzlich ist als qualitative Zulassungsbedingung ein Dissertationskonzept erforderlich, das von einer in sinngemäßer Anwendung des §21 Studienrechtliche Bestimmungen von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan zu bildenden Kommission als fachlich geeignet sowie als betreubar erachtet wurde.
Module und Dissertation
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 30 ECTS-AP | Dissertation 150 ECTS-AP |
Generische Kompetenzen 2,5 ECTS-AP Forschungswerkstatt I 5 ECTS-AP Forschungswerkstatt II 2,5 ECTS-AP Präsentation eigener Forschungsergebnisse 12,5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 7,5 ECTS-AP | (1) Im „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium der Psychologie ist eine Dissertation im Umfang von 150 ECTS-AP abzufassen. Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. (2) Die Dissertation ist in Form einer Monographie oder als inhaltlich zusammenhängende Sammlung von wissenschaftlichen Aufsätzen mit einem Rahmentext bestehend aus Theorierahmen und Schlussfolgerungen („kumulative Dissertation“) zu verfassen. (3) Die Dissertation als Monographie umfasst auch eine Publikation in Erstautorschaft, die in einer referierten Fachzeitschrift oder einer gleichwertigen begutachteten Publikationsform (z.B. in einem peer-reviewten fachwissenschaftlichen Herausgeberband) zur Veröffentlichung angenommen wurde. (4) Die kumulative Dissertation, muss aus drei inhaltlich in Zusammenhang stehenden wissenschaftlichen Artikeln bestehen. Zwei dieser Artikel müssen als Full Papers in peer-reviewten Fachzeitschriften, eines davon einer in „Journal Citation Reports - Impact Factors“ gelisteten Fachzeitschrift, zur Veröffentlichung angenommen sein. Die dritte Publikation muss ebenfalls in einer peer-reviewten Fachzeitschrift oder in einer gleichwertigen begutachteten Publikationsform, wie z.B. in einem peer-reviewten fachwissenschaftlichen Herausgeberband, zur Veröffentlichung angenommen sein. Mindestens zwei dieser drei Publikationen müssen in Erstautorinnen- bzw. Erstautorenschaft verfasst worden sein. Neben Theorierahmen und Schlussfolgerungen hat die oder der Studierende im Rahmentext der kumulativen Dissertation zusätzlich eine ausführliche Zusammenfassung des Arbeitsgebietes, der verwendeten Methoden und der von ihr bzw. ihm erhaltenen Ergebnisse unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Forschung zu erstellen, wobei auf die in der Dissertation inkludierten Artikel Bezug genommen wird und mögliche zukünftige Entwicklungen des Forschungsgebietes diskutiert werden. (5) Das Thema der Dissertation ist einem oder mehreren der folgenden Bereiche zu entnehmen: Allgemeine Psychologie, Methodenlehre der Psychologie, Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitspsychologie und Differentielle Psychologie, Sozialpsychologie, Biologische Psychologie, Angewandte Psychologie, Klinische Psychologie, Diagnostik oder Psychopathologie. (6) Sind die Artikel von mehreren Autorinnen und/oder Autoren verfasst, muss der Eigenanteil klar dargelegt und diese Darlegung der Dissertation beigelegt sein. (7) Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) als verantwortliche Hauptbetreuerin oder verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. (8) Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben und ein mehrseitiges Exposé zu verfassen, das ausgehend vom aktuellen Forschungsstand des gewählten Themenbereichs den Dissertationsplan enthält. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlagen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagen. |
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
AbsolventInnen verfügen über ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die in ihrem Forschungsgebiet gängigen Methoden. Sie verfügen über Spitzenkenntnisse der einschlägigen Literatur. Durch die Vorlage einer originären wissenschaftlichen Arbeit haben die AbsolventInnen einen eigenen Beitrag zur Forschung geleistet, der die Grenzen des Wissens erweitert und einer nationalen und internationalen Begutachtung durch FachwissenschaftlerInnen standhält. Sie identifizieren wissenschaftliche Fragestellungen und führen diese selbstständig einer kritischen Analyse zu. AbsolventInnen verfügen über die Kompetenz, wesentliche Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbstständig zu konzipieren und durchzuführen.
AbsolventInnen sind befähigt, den gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und/oder kulturellen Fortschritt einer Wissensgesellschaft in einem akademischen oder nichtakademischen Umfeld voranzutreiben. AbsolventInnen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Psychologie sind qualifiziert, wissenschaftliche Foren zu organisieren, Erkenntnisse aus ihren Spezialgebieten mit KollegInnen, Studierenden und ExpertInnen zu diskutieren und vor studentischem bzw. akademischem Publikum und interessierten Laien vorzutragen bzw. diese Erkenntnisse zu vermitteln. Sie verfügen über die Kompetenz, den Blick über die Grenzen der eigenen Disziplin zu erheben und sich konstruktiv in einen interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurs einzubringen. Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten sind von zentraler Bedeutung:
Wissen und Verständnis;
Methodikkompetenzen;
Kommunikative Kompetenzen;
Kompetenzen für den Wissenschaftsberuf.
Erwartete Lernergebnisse
AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Erworbene Schlüsselqualifikationen/Generische Kompetenzen qualifizieren die Absolvent- Innen, ihre Fachkompetenz an sich rasch wandelnde Anforderungen anzupassen. Die AbsolventInnen sind in der Lage, spezielle psychologische Problemstellungen auf dem Niveau des internationalen Fachstandards wissenschaftlich fundiert zu bearbeiten. AbsolventInnen sind befähigt vor allem in lehr- und forschungsbezogenen Feldern tätig zu sein.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT | 76,1 | = 100% | |
2 | GUT | 15,5 | ||
3 | BEFRIEDIGEND | 6,0 | ||
4 | GENÜGEND | 2,4 | ||
5 | NICHT GENÜGEND |
März 2025
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragter (ab 01.03.2024)
OR Mag. Dietmar Kratzer
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Ass.-Prof. Mag. Dr. Michael Barth, Bakk. MSc
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck