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Mitteilungsblatt 48. Stück – Universität Innsbruck

Mitteilungsblatt (48. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 7. Juni 2023

48. Stück

Inhalt

 

541. Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums für das Bachelorstudium Classica et Orientalia

 

Das Curriculum für das Bachelorstudium Classica et Orientalia an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 18. Juni 2015, 74. Stück, Nr. 499, zuletzt berichtigt im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck mit 09. Juni 2021, 75. Stück, Nr. 846, wird wie folgt berichtigt:

In § 9 Abs. 1 Z 2 lit b werden die Begriffe „griechische und römische“ durch „altorientalische und ägyptische“ ersetzt.

 

Für die Curriculum-Kommission:                                                     Für den Senat:

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gunda Barth-Scalmani                          Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer



 

542. Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft

 

Das Curriculum für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 11. Mai 2023, 36. Stück, Nr. 487, wird wie folgt berichtigt:

§ 13 Abs. 2 lautet wie folgt:

„(2) Ordentliche Studierende, die das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 29. April 2008, 35 Stück, Nr. 264, zuletzt geändert im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 2. Mai 2016, 24. Stück, Nr. 373, an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2023 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, dieses Studium innerhalb von längstens acht Semestern abzuschließen. Wird das Bachelorstudium nicht fristgerecht abgeschlossen, werden die Studierenden dem neuen Curriculum für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Curriculum für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft zu unterstellen.“

 

             Für die Curriculum-Kommission:                                        Für den Senat:    

                      Univ.-Prof. Dr. Marc Hill                              Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer


 

 

543. Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums für das Masterstudium Elektrotechnik

 

Das Curriculum für das Masterstudium Elektrotechnik an der Fakultät für Technische Wissenschaften der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 25.04.2022, 36. Stück, Nr. 455, zuletzt berichtigt mit Mitteilungsblatt vom 20.07.2022, 64. Stück, Nr. 629 wird wie folgt berichtigt:

  1. In § 8 Abs. 3 Z 11 lit a und b wird nach den Lehrveranstaltungstiteln jeweils ein Doppelpunkt eingefügt, sodass die Zeilen lauten wie folgt:

a.

VU Spezielle Themen 1:

3

5

b.

VU Spezielle Themen 2:

3

5

  1. In § 8 Abs. 3 Z 12 lit a und b wird nach den Lehrveranstaltungstiteln jeweils ein Doppelpunkt eingefügt, sodass die Zeilen lauten wie folgt:

a.

VU Spezielle Themen 3:

3

5

b.

VU Spezielle Themen 4:

3

5

 

Für die Curriculum-Kommission:                                                     Für den Senat:

  Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam                                 Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer


 

 

544. Approbationsbefugnis zum Abschluss von Arbeitsverträgen und Werkverträgen sowie in Angelegenheiten des Amts der Universität Innsbruck – Widerruf

 

Die im Mitteilungsblatt vom 2. März 2020, 16. Stück, unter Nr. 259 kundgemachte, an Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Anna

 

Buchheim erteilte Approbationsbefugnis wurde mit Ablauf des 28.2.2022 widerrufen.

 

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

545. Schiedskommission – Zusammensetzung, Konstituierung

 

Der Schiedskommission der Universität Innsbruck gehören folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder an:

Mitglieder

Ass.-Prof. i.R. Dr. Irmgard Rath-Kathrein

Univ.-Prof. Dr. Rudolf Steckel

Mag. phil. Dr. iur. Gudrun Walter LL.M Bacc. theol.

Dr. Günther Böhler

Mag. Dr. Simone Wasserer LL. M.

Ass.-Prof. i. R. Dr. Walter-Michael Grömmer

 

Ersatzmitglieder

Univ.-Prof. Dr. Martina Kraml

Herrn Ass.-Prof. Dr. Johann Bair

Dr. Sabine Pitscheider

Dr. Franz Pauer

Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner

 Univ. Prof. i.R. Dr. Heinz Barta

 

In der konstituierenden Sitzung am 16.05.2023 wurden

Frau Mag. Dr. Simone Wasserer LL.M.

zur Vorsitzenden

 

 

und

Frau Ass.-Prof. i. R. Dr. Irmgard Rath-Kathrein

zur stellvertretenden Vorsitzenden

gewählt.

 

Mag. Dr. Simone Wasserer LL.M.

Vorsitzende


 

546. Bestellung zum Lehrgangsleiter des Universitätslehrgangs Pastoraljahr

 

Gemäß § 50 des Satzungsteils "Studienrechtliche Bestimmungen", verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, zuletzt

geändert mit Mitteilungsblatt vom 13.04.2023, 28. Stück, Nr.434 wird

 

Priv.-Doz. Mag. Dr. Johannes Panhofer

 

bis auf Widerruf zum Lehrgangsleitern des Universitätslehrgangs Pastoraljahr bestellt.

 

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende


 

547. Bestellung zur Lehrgangsleiterin des Universitätslehrgangs Data Science - From Mathematical Foundations to Applications

 

Gemäß § 50 des Satzungsteils "Studienrechtliche Bestimmungen", verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, zuletzt

geändert mit Mitteilungsblatt vom 23.11.2022, 9. Stück, Nr.121 wird

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Janette Walde

 

 

 

bis auf Widerruf zur Lehrgangsleiterin des Universitätslehrgangs Data Science – From Mathematical Foundations to Applications bestellt.

 

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende


 

548. Kundmachung betreffend gemäß § 5 Abs. 10 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck über die Auflage der Gutachten der Habilitationswerberin Dr. Eva Zangerle zur Einsichtnahme

 

Die Habilitationsschrift (inkl. sonstige Schriften und Publikationen) sowie die eingelangten Gutachten liegen vom 31. 5. 2023 bis 14. 6. 2023 in der Fakultäten Servicestelle Standort Technik, Technikerstraße 15, zur Einsichtnahme auf.

Gem. § 5 Abs. 11 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck:

Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahestehenden Bereichs haben die Möglichkeit bis spätestens eine Woche nach Ende der Auflagefrist bei dem Vorsitzenden der Habilitationskommission Stellungnahmen zu den Gutachten abzugeben (§ 103 Abs. 6 UG). Die Bewerberin hat gleichfalls die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme zu den Gutachten abzugeben.

Stellungnahmen zu den Gutachten sind an Herrn Univ.-Prof. Dr. Günther Specht (guenther.specht@uibk.ac.at und an fss-technik@uibk.ac.at bis spätestens 21. 06. 2023 zu senden

 

Univ.-Prof. Dr. Günther Specht

Vorsitzende


  

549. Ausschreibung: Forschungspreis der Wirtschaftskammer Tirol 2023

 

WKO1

 

 

Die Universität Innsbruck schreibt hiermit den Forschungspreis der Wirtschaftskammer Tirol 2023 aus.

Die Wirtschaftskammer Tirol setzt insgesamt 3 Preise zu je € 2.000,-, gesamt € 6.000,- (in Worten: sechstausend Euro) für Diplomarbeiten/ Masterarbeiten, Dissertationen/PhD-Arbeiten zu bestimmten Themen aus, die an der Universität Innsbruck, am Management Center Innsbruck oder an der Fachhochschule Kufstein in folgenden drei Bereichen mit der Note „sehr gut” approbiert wurden:

  • Naturwissenschaften
  • Technische Wissenschaften
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

 

Mit dem Preis sollen Arbeiten ausgezeichnet werden, die sich durch einen hohen Mehrwert für die Gesellschaft einerseits, sowie durch die Verwertungsmöglichkeiten und Innovations­grad andererseits auszeichnen und für die Tiroler Wirtschaft von Bedeutung sind.

Bewertungskriterien der Jury sind:

  1. Neuheit, Ambition und Originalität der Arbeit
  2. Der Mehrwert und der Nutzen für die Gesellschaft
  3. Die Verwertung und der mögliche Technologietransfer
  4. Die Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Tirol

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Diplomarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen und PhD-Arbeiten, die in den letzten beiden Kalenderjahren (beginnend mit 01.01.2022) an der Universität Innsbruck mit der Note „sehr gut“ appro­biert wurden. Eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Dissertation oder PhD-Arbeit darf maximal einmal eingereicht werden. Eine Teilung des Preises auf mehrere Diplomarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen oder PhD-Arbeiten ist nach der Zustimmung der Jury möglich. Gesperrte Arbeiten sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung des die Arbeit beauftragenden Unternehmens zugelassen.

 Bewerbungen sind per E-Mail (forschungsfoerderung@uibk.ac.at) bis spätestens

 

Mittwoch, 19. Juli 2023

 

mit allen erforderlichen Unterlagen und dem Antragsformular einzureichen.

Antragsformular unter:

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/wk-preis/ausschreibung.html

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Angelika Hintner,

Büro für Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34416; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

Über die Zuerkennung der Preise entscheidet ein zweistufiger Evaluierungsprozess. In der ersten Stufe werden von der Universität Innsbruck jeweils die drei besten Arbeiten nominiert. In der zweiten Stufe werden in der Form eines kurzen Hearings die Arbeiten der Jury vorgestellt. Die Jury wählt drei Sieger (ein Sieger pro Bereich) nach den oben angeführten Evaluierungskriterien aus.

Die Jury setzt sich zusammen aus drei VertreterInnen der Wirtschaftskammer Tirol. Von Seiten der Universität, des MCI und der FH Kufstein wird jeweils ein/e Vertreter/in mit Stimmrecht hinzugezogen. Die Jury fällt ihre Entscheidung in nicht öffentlicher Sitzung.

Die feierliche Verleihung findet voraussichtlich am Mittwoch den 06.12.2023 im Festsaal der Wirtschaftskammer statt.

 

   Präsident Christoph Walser                                                   Univ.-Prof. Dr. Gregor Weihs

(Wirtschaftskammer Tirol)                                                      (Vizerektor für Forschung)


 

550. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Transferstelle Wissenschaft - Wirtschaft - Gesellschaft hat Robert Konrad Schimpf bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Skinnovation 2024" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Priv.-Doz. Dr. Sara Maria Matt

Leiterin der Organisationseinheit Transferstelle Wissenschaft - Wirtschaft - Gesellschaft


551. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung hat Univ.-Prof. Dr. Wilfried Klaas Smidt bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "The quality of preschool teachers´ training in Austria and Ukraine: A comparative analysis" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Mag. Dr. Hermann Mitterhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung


    
 

552. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie hat Univ.-Prof. Dr. Dirk Meyer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "CaVX - Calcium channels in excitable cells, Zusatzfinanzierung CaVX - Calcium channels in excitable cells" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Frank Oliver Stefan Edenhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie


    
    

553. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Praktische Theologie hat o. Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Rees bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Festschrift

 

 

Lederhilger" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Ass.-Prof. Mag. Dr. Anna Findl-Ludescher

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Praktische Theologie


    
    

554. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht hat ao. Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Peter Hilpold bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Tagungsband "Teaching International Law"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Francesco Schurr

Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht


    
    

555. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft hat Dr. Andreas Peter Maurer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Exkursion Brüssel Sose 2023: Agenda-Setting and Policy Initiation - Inside the European Union's Policy-Making Architecture" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Senn

Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft


    
    
    

556. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Wirtschaftstheorie, -politik und -geschichte hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Rudolf Kerschbamer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Heterogeneity in rent-seeking contests with multiple stages: Theory and experimental evidence" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Johann Scharler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Wirtschaftstheorie, -politik und -geschichte


    
    

557. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Vergleichende Literaturwissenschaft hat Dr. Alena Gwendolin Heinritz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Sammelband "Autor:innenschaft und/als Arbeit: Zum Verhältnis von Praktiken, Inszenierung und Infrastrukturen" " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Martin Sexl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Vergleichende Literaturwissenschaft


    
    

558. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Mag. Dr. Martin Auer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Praktikum Aguntum 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche

Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien


    

559. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat assoz. Prof. Dr. Cezary Kaliszyk bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "8th Conference on Artificial Intelligence and Theorem Proving, TABLEAUX 2023 Conference" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik


    
     

560. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dr. Francesca Ferlaino bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "Aurora Excellence Fellowship program for visiting PhD students , Aurora Excellence Fellowship program for visiting bachelor and master students" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


    
    

561. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Univ.-Prof. Dr. Josep Oriol Romero Isart bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes

 

 

"Quantum Science Austria" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


    
    

562. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Thomas Karl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "High urban NOx triggers a substantial chemical downward flux of ozone" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Mathias Rotach

Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften


    
 

563. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften hat Priv.-Doz.  Manuela Lehner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "9. Österreichischetr MeteorologInnentag" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Mathias Rotach

Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften


    
    
    

564. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

       
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Spötl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Reisekosten Laborarbeiten Universität Xi`an 2023/24" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


    
    

565. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Priv.-Doz. Dr. Yuri Dublyansky bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Technical cooperation fellowship mit der IAEA" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


    
  

566. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat Andrea Ganthaler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Dach-Vegetation" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


     

567. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Sigrid Neuhauser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "BioPolFun_LB - Praktikantin Lily Bauer (FFG Nummer 903742), FunBioPol_AR - Praktikantin Anne Roth (FFG Nummer 903741)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie


    
    

568. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat assoz. Prof. Dr. Gunter Heymann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Innovative Synthese" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie


    
    

569. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat Dr. Monica Lisa Ines Fernandez Quintero bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "CaVX - Calcium channels in excitable cells, Zusatzfinanzierung CaVX - Calcium

 

 

channels in excitable cells" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie


    
    

570. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für pharmazie hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Koschak bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Zusatzfinanzierung CaVX - Calcium channels in excitable cells" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für pharmazie


    
    

571. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für pharmazie hat assoz. Prof.  Petronel Tuluc bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Zusatzfinanzierung CaVX - Calcium channels in excitable cells" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für pharmazie


    
    
    

572. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für pharmazie hat Mag. Nadine Jasmin Ortner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Zusatzfinanzierung CaVX - Calcium channels in excitable cells" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für pharmazie


    
    

573. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Dr. Christopher Bellas bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "OA Publikation "Large-scale invasion of unicellular eukaryotic genomes by integrating DNA viruses"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie


      
 

574. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Kleidorfer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Mein Leben in der Smart City Innsbruck" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


    

575. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dr. Nikolaus Weinberger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Scaleable High-Power Output and Low Cost Made-to-Measure Tandem Solar Modules Enabling Specialised PV Applications " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


    
     

576. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dr.-Ing. Fabian Ochs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Ru27 Monitoring - Steinbockallee, Wissenschaftliche Untersuchungen zu Dämmstoffschüttungen für Wärmespeicher" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


577. Ausschreibung von zwei Universitätsprofessuren für THEORIE ZU ANWENDUNGEN DER QUANTENINFORMATION

 

Am Institut für Theoretische Physik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik der Universität Innsbruck sind zwei

Universitätsprofessuren

für

THEORIE ZU ANWENDUNGEN DER QUANTENINFORMATION

 

zu besetzen. Es handelt sich um zwei Professuren gemäß § 99 Abs. 4 UG. Die privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse auf Basis des Angestelltengesetzes werden mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt jeweils 100%. Diese Stellen sind nur für Assoziierte Professorinnen und Assoziierte Professoren (§ 27 KV) der Universität Innsbruck vorgesehen.

 

Aufgaben

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll das Fach Theoretische Quanteninformationsphysik mit den Schwerpunkten Quantennetzwerke und/oder Quantenoptimierung in Forschung und Lehre vertreten. Mögliche Forschungsthemen umfassen die theoretische Untersuchung von Verschränkung in Vielteilchensystemen sowie entsprechende Anwendungen und Implementierungen in der Quanteninformationsverarbeitung, insbesondere in Quantennetzwerken, zur Quantensimulation und Quantenoptimierung.

Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber dazu entsprechende außerordentliche Leistungen vorweisen und vielversprechende Ideen für ihre / seine zukünftigen Forschungsaktivitäten darlegen kann.

Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitsgruppen an der Fakultät sowie des Forschungsschwerpunkts Physik wird ebenso erwartet wie eine Kooperation mit dem Institut für Quantenoptik und Quanteninformation (IQOQI) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Intensive bestehende Kooperationen mit Partnerinnen/Partnern an verschiedenen nationalen und internationalen Spitzenforschungsinstitutionen sind erwünscht.

Die Lehre umfasst die Betreuung von Lehrveranstaltungen im gesamten Bereich der Physik, mit einem Schwerpunkt in der Theoretischen Physik.

Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung und die aktive Teilnahme und Mitorganisation von Public Outreach Aktivitäten wird erwartet.

 

Anstellungserfordernisse

  1. Die assoziierte Professorin oder der assoziierte Professor muss
  1. nach ihrem oder seinem letzten Qualifikationsschritt herausragende Forschungsleistung erbracht haben,
  2. sich in der forschungsgeleiteten Lehre durch didaktisch sehr gute Leistungen, eine vertiefte Theorien- und Methodenreflexion sowie die Förderung der Studierenden und des akademischen Nachwuchses bewährt haben,
  3. sich in die akademische Selbstverwaltung eingebracht haben und
  4. über ein hohes Ausmaß an Sozialkompetenz verfügen.
  1. (1) Die unter I.1. genannte Bedingung liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
  1. mehrere Publikationen als Hauptautorin oder Hauptautor in führenden nationalen und internationalen Fachzeitschriften oder vergleichbar reputierten fachrelevanten Publikationsorganen sowie
  2. mehrere eingeladene Vorträge auf nationalen und internationalen Tagungen.

(2) Darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:

  1. Ruf an eine andere Universität bzw. Listenplätze im Rahmen von Berufungsverfahren
  2. Gast- oder Vertretungsprofessuren
  3. wissenschaftliche Auszeichnungen
  4. erfolgreiche Einwerbung kompetitiver Forschungsmittel.
  1. Die unter I.2. genannte Bedingung liegt bei überzeugend positiver Lehrevaluation von mindestens vier Lehrveranstaltungen vor.
  2. Die unter I.3. genannte Bedingung liegt jedenfalls bei einer der folgenden Funktionen vor:
  1. Mitgliedschaft im Fakultätsrat bzw. im Institutsbeirat
  2. Mitgliedschaft im Senat und in vom Senat eingesetzten Kommissionen
  3. Leitung von Organisationseinheiten (Fakultäten, Institute, Forschungsschwerpunkte, Forschungsplattformen) und Arbeitsbereichen
  4. Leitung von Forschungszentren.

Bewerbungen müssen bis spätestens

28.6.2023

an der Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Technikerstraße 17, A-6020 Innsbruck (fss-technik@uibk.ac.at) eingelangt sein.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.

 

 

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer:innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.826,50/Monat (14 mal) vorgesehen.

Univ.-Prof.in Dr.in Veronika Sexl

R e k t o r i n


 

578. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

 

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

 

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


 

 (PDF-Datei hier)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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