Mitteilungsblatt (48. Stück)
Studienjahr 2022/2023
Ausgegeben am 7. Juni 2023
48. Stück
Inhalt
541. Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums für das Bachelorstudium Classica et Orientalia
Das Curriculum für das Bachelorstudium Classica et Orientalia an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 18. Juni 2015, 74. Stück, Nr. 499, zuletzt berichtigt im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck mit 09. Juni 2021, 75. Stück, Nr. 846, wird wie folgt berichtigt:
In § 9 Abs. 1 Z 2 lit b werden die Begriffe „griechische und römische“ durch „altorientalische und ägyptische“ ersetzt.
Für die Curriculum-Kommission: Für den Senat:
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gunda Barth-Scalmani Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
542. Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft
Das Curriculum für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 11. Mai 2023, 36. Stück, Nr. 487, wird wie folgt berichtigt:
§ 13 Abs. 2 lautet wie folgt:
„(2) Ordentliche Studierende, die das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 29. April 2008, 35 Stück, Nr. 264, zuletzt geändert im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 2. Mai 2016, 24. Stück, Nr. 373, an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2023 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, dieses Studium innerhalb von längstens acht Semestern abzuschließen. Wird das Bachelorstudium nicht fristgerecht abgeschlossen, werden die Studierenden dem neuen Curriculum für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Curriculum für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft zu unterstellen.“
Für die Curriculum-Kommission: Für den Senat:
Univ.-Prof. Dr. Marc Hill Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
543. Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums für das Masterstudium Elektrotechnik
Das Curriculum für das Masterstudium Elektrotechnik an der Fakultät für Technische Wissenschaften der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 25.04.2022, 36. Stück, Nr. 455, zuletzt berichtigt mit Mitteilungsblatt vom 20.07.2022, 64. Stück, Nr. 629 wird wie folgt berichtigt:
- In § 8 Abs. 3 Z 11 lit a und b wird nach den Lehrveranstaltungstiteln jeweils ein Doppelpunkt eingefügt, sodass die Zeilen lauten wie folgt:
„
a. |
VU Spezielle Themen 1: |
3 |
5 |
b. |
VU Spezielle Themen 2: |
3 |
5 |
„
- In § 8 Abs. 3 Z 12 lit a und b wird nach den Lehrveranstaltungstiteln jeweils ein Doppelpunkt eingefügt, sodass die Zeilen lauten wie folgt:
„
a. |
VU Spezielle Themen 3: |
3 |
5 |
b. |
VU Spezielle Themen 4: |
3 |
5 |
„
Für die Curriculum-Kommission: Für den Senat:
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
544. Approbationsbefugnis zum Abschluss von Arbeitsverträgen und Werkverträgen sowie in Angelegenheiten des Amts der Universität Innsbruck – Widerruf
Die im Mitteilungsblatt vom 2. März 2020, 16. Stück, unter Nr. 259 kundgemachte, an Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Anna
Buchheim erteilte Approbationsbefugnis wurde mit Ablauf des 28.2.2022 widerrufen.
Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl
Rektorin
545. Schiedskommission – Zusammensetzung, Konstituierung
Der Schiedskommission der Universität Innsbruck gehören folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder an:
Mitglieder
Ass.-Prof. i.R. Dr. Irmgard Rath-Kathrein
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Steckel
Mag. phil. Dr. iur. Gudrun Walter LL.M Bacc. theol.
Dr. Günther Böhler
Mag. Dr. Simone Wasserer LL. M.
Ass.-Prof. i. R. Dr. Walter-Michael Grömmer
Ersatzmitglieder
Univ.-Prof. Dr. Martina Kraml
Herrn Ass.-Prof. Dr. Johann Bair
Dr. Sabine Pitscheider
Dr. Franz Pauer
Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner
Univ. Prof. i.R. Dr. Heinz Barta
In der konstituierenden Sitzung am 16.05.2023 wurden
Frau Mag. Dr. Simone Wasserer LL.M.
zur Vorsitzenden
und
Frau Ass.-Prof. i. R. Dr. Irmgard Rath-Kathrein
zur stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Mag. Dr. Simone Wasserer LL.M.
Vorsitzende
546. Bestellung zum Lehrgangsleiter des Universitätslehrgangs Pastoraljahr
Gemäß § 50 des Satzungsteils "Studienrechtliche Bestimmungen", verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, zuletzt
geändert mit Mitteilungsblatt vom 13.04.2023, 28. Stück, Nr.434 wird
Priv.-Doz. Mag. Dr. Johannes Panhofer
bis auf Widerruf zum Lehrgangsleitern des Universitätslehrgangs Pastoraljahr bestellt.
Für das Rektorat:
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Vizerektor für Lehre und Studierende
547. Bestellung zur Lehrgangsleiterin des Universitätslehrgangs Data Science - From Mathematical Foundations to Applications
Gemäß § 50 des Satzungsteils "Studienrechtliche Bestimmungen", verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, zuletzt
geändert mit Mitteilungsblatt vom 23.11.2022, 9. Stück, Nr.121 wird
Univ.-Prof. Mag. Dr. Janette Walde
bis auf Widerruf zur Lehrgangsleiterin des Universitätslehrgangs Data Science – From Mathematical Foundations to Applications bestellt.
Für das Rektorat:
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Vizerektor für Lehre und Studierende
548. Kundmachung betreffend gemäß § 5 Abs. 10 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck über die Auflage der Gutachten der Habilitationswerberin Dr. Eva Zangerle zur Einsichtnahme
Die Habilitationsschrift (inkl. sonstige Schriften und Publikationen) sowie die eingelangten Gutachten liegen vom 31. 5. 2023 bis 14. 6. 2023 in der Fakultäten Servicestelle Standort Technik, Technikerstraße 15, zur Einsichtnahme auf.
Gem. § 5 Abs. 11 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck:
Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahestehenden Bereichs haben die Möglichkeit bis spätestens eine Woche nach Ende der Auflagefrist bei dem Vorsitzenden der Habilitationskommission Stellungnahmen zu den Gutachten abzugeben (§ 103 Abs. 6 UG). Die Bewerberin hat gleichfalls die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme zu den Gutachten abzugeben.
Stellungnahmen zu den Gutachten sind an Herrn Univ.-Prof. Dr. Günther Specht (guenther.specht@uibk.ac.at und an fss-technik@uibk.ac.at bis spätestens 21. 06. 2023 zu senden
Univ.-Prof. Dr. Günther Specht
Vorsitzende
549. Ausschreibung: Forschungspreis der Wirtschaftskammer Tirol 2023
Die Universität Innsbruck schreibt hiermit den Forschungspreis der Wirtschaftskammer Tirol 2023 aus.
Die Wirtschaftskammer Tirol setzt insgesamt 3 Preise zu je € 2.000,-, gesamt € 6.000,- (in Worten: sechstausend Euro) für Diplomarbeiten/ Masterarbeiten, Dissertationen/PhD-Arbeiten zu bestimmten Themen aus, die an der Universität Innsbruck, am Management Center Innsbruck oder an der Fachhochschule Kufstein in folgenden drei Bereichen mit der Note „sehr gut” approbiert wurden:
- Naturwissenschaften
- Technische Wissenschaften
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Mit dem Preis sollen Arbeiten ausgezeichnet werden, die sich durch einen hohen Mehrwert für die Gesellschaft einerseits, sowie durch die Verwertungsmöglichkeiten und Innovationsgrad andererseits auszeichnen und für die Tiroler Wirtschaft von Bedeutung sind.
Bewertungskriterien der Jury sind:
- Neuheit, Ambition und Originalität der Arbeit
- Der Mehrwert und der Nutzen für die Gesellschaft
- Die Verwertung und der mögliche Technologietransfer
- Die Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Tirol
Teilnahmeberechtigt sind alle Diplomarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen und PhD-Arbeiten, die in den letzten beiden Kalenderjahren (beginnend mit 01.01.2022) an der Universität Innsbruck mit der Note „sehr gut“ approbiert wurden. Eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Dissertation oder PhD-Arbeit darf maximal einmal eingereicht werden. Eine Teilung des Preises auf mehrere Diplomarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen oder PhD-Arbeiten ist nach der Zustimmung der Jury möglich. Gesperrte Arbeiten sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung des die Arbeit beauftragenden Unternehmens zugelassen.
Bewerbungen sind per E-Mail (forschungsfoerderung@uibk.ac.at) bis spätestens
Mittwoch, 19. Juli 2023
mit allen erforderlichen Unterlagen und dem Antragsformular einzureichen.
Antragsformular unter:
https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/wk-preis/ausschreibung.html
Etwaige Fragen richten Sie bitte an:
Dr. Angelika Hintner,
Büro für Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34416; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
Über die Zuerkennung der Preise entscheidet ein zweistufiger Evaluierungsprozess. In der ersten Stufe werden von der Universität Innsbruck jeweils die drei besten Arbeiten nominiert. In der zweiten Stufe werden in der Form eines kurzen Hearings die Arbeiten der Jury vorgestellt. Die Jury wählt drei Sieger (ein Sieger pro Bereich) nach den oben angeführten Evaluierungskriterien aus.
Die Jury setzt sich zusammen aus drei VertreterInnen der Wirtschaftskammer Tirol. Von Seiten der Universität, des MCI und der FH Kufstein wird jeweils ein/e Vertreter/in mit Stimmrecht hinzugezogen. Die Jury fällt ihre Entscheidung in nicht öffentlicher Sitzung.
Die feierliche Verleihung findet voraussichtlich am Mittwoch den 06.12.2023 im Festsaal der Wirtschaftskammer statt.
Präsident Christoph Walser Univ.-Prof. Dr. Gregor Weihs
(Wirtschaftskammer Tirol) (Vizerektor für Forschung)
550. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Transferstelle Wissenschaft - Wirtschaft - Gesellschaft hat Robert Konrad Schimpf bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Skinnovation 2024" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Priv.-Doz. Dr. Sara Maria Matt
Leiterin der Organisationseinheit Transferstelle Wissenschaft - Wirtschaft - Gesellschaft
551. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung hat Univ.-Prof. Dr. Wilfried Klaas Smidt bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "The quality of preschool teachers´ training in Austria and Ukraine: A comparative analysis" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
assoz. Prof. Mag. Dr. Hermann Mitterhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung
552. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie hat Univ.-Prof. Dr. Dirk Meyer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "CaVX - Calcium channels in excitable cells, Zusatzfinanzierung CaVX - Calcium channels in excitable cells" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Frank Oliver Stefan Edenhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie
553. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Praktische Theologie hat o. Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Rees bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Festschrift
Lederhilger" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Ass.-Prof. Mag. Dr. Anna Findl-Ludescher
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Praktische Theologie
554. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht hat ao. Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Peter Hilpold bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Tagungsband "Teaching International Law"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Francesco Schurr
Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht
555. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft hat Dr. Andreas Peter Maurer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Exkursion Brüssel Sose 2023: Agenda-Setting and Policy Initiation - Inside the European Union's Policy-Making Architecture" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Senn
Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft
556. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Wirtschaftstheorie, -politik und -geschichte hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Rudolf Kerschbamer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Heterogeneity in rent-seeking contests with multiple stages: Theory and experimental evidence" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Johann Scharler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Wirtschaftstheorie, -politik und -geschichte
557. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Vergleichende Literaturwissenschaft hat Dr. Alena Gwendolin Heinritz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Sammelband "Autor:innenschaft und/als Arbeit: Zum Verhältnis von Praktiken, Inszenierung und Infrastrukturen" " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Martin Sexl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Vergleichende Literaturwissenschaft
558. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Mag. Dr. Martin Auer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Praktikum Aguntum 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche
Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien
559. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat assoz. Prof. Dr. Cezary Kaliszyk bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "8th Conference on Artificial Intelligence and Theorem Proving, TABLEAUX 2023 Conference" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik
560. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dr. Francesca Ferlaino bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "Aurora Excellence Fellowship program for visiting PhD students , Aurora Excellence Fellowship program for visiting bachelor and master students" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik
561. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Univ.-Prof. Dr. Josep Oriol Romero Isart bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes
"Quantum Science Austria" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik
562. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Thomas Karl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "High urban NOx triggers a substantial chemical downward flux of ozone" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Mathias Rotach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften
563. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften hat Priv.-Doz. Manuela Lehner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "9. Österreichischetr MeteorologInnentag" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Mathias Rotach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften
564. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Spötl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Reisekosten Laborarbeiten Universität Xi`an 2023/24" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser
Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie
565. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Priv.-Doz. Dr. Yuri Dublyansky bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Technical cooperation fellowship mit der IAEA" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser
Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie
566. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat Andrea Ganthaler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Dach-Vegetation" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter
Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik
567. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Sigrid Neuhauser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "BioPolFun_LB - Praktikantin Lily Bauer (FFG Nummer 903742), FunBioPol_AR - Praktikantin Anne Roth (FFG Nummer 903741)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie
568. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat assoz. Prof. Dr. Gunter Heymann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Innovative Synthese" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie
569. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat Dr. Monica Lisa Ines Fernandez Quintero bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "CaVX - Calcium channels in excitable cells, Zusatzfinanzierung CaVX - Calcium
channels in excitable cells" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie
570. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für pharmazie hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Koschak bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Zusatzfinanzierung CaVX - Calcium channels in excitable cells" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig
Leiter der Organisationseinheit Institut für pharmazie
571. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für pharmazie hat assoz. Prof. Petronel Tuluc bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Zusatzfinanzierung CaVX - Calcium channels in excitable cells" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig
Leiter der Organisationseinheit Institut für pharmazie
572. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für pharmazie hat Mag. Nadine Jasmin Ortner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Zusatzfinanzierung CaVX - Calcium channels in excitable cells" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig
Leiter der Organisationseinheit Institut für pharmazie
573. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Dr. Christopher Bellas bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "OA Publikation "Large-scale invasion of unicellular eukaryotic genomes by integrating DNA viruses"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie
574. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Kleidorfer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Mein Leben in der Smart City Innsbruck" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
575. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dr. Nikolaus Weinberger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Scaleable High-Power Output and Low Cost Made-to-Measure Tandem Solar Modules Enabling Specialised PV Applications " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
576. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dr.-Ing. Fabian Ochs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Ru27 Monitoring - Steinbockallee, Wissenschaftliche Untersuchungen zu Dämmstoffschüttungen für Wärmespeicher" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
577. Ausschreibung von zwei Universitätsprofessuren für THEORIE ZU ANWENDUNGEN DER QUANTENINFORMATION
Am Institut für Theoretische Physik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik der Universität Innsbruck sind zwei
Universitätsprofessuren
für
THEORIE ZU ANWENDUNGEN DER QUANTENINFORMATION
zu besetzen. Es handelt sich um zwei Professuren gemäß § 99 Abs. 4 UG. Die privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse auf Basis des Angestelltengesetzes werden mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt jeweils 100%. Diese Stellen sind nur für Assoziierte Professorinnen und Assoziierte Professoren (§ 27 KV) der Universität Innsbruck vorgesehen.
Aufgaben
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll das Fach Theoretische Quanteninformationsphysik mit den Schwerpunkten Quantennetzwerke und/oder Quantenoptimierung in Forschung und Lehre vertreten. Mögliche Forschungsthemen umfassen die theoretische Untersuchung von Verschränkung in Vielteilchensystemen sowie entsprechende Anwendungen und Implementierungen in der Quanteninformationsverarbeitung, insbesondere in Quantennetzwerken, zur Quantensimulation und Quantenoptimierung.
Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber dazu entsprechende außerordentliche Leistungen vorweisen und vielversprechende Ideen für ihre / seine zukünftigen Forschungsaktivitäten darlegen kann.
Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitsgruppen an der Fakultät sowie des Forschungsschwerpunkts Physik wird ebenso erwartet wie eine Kooperation mit dem Institut für Quantenoptik und Quanteninformation (IQOQI) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Intensive bestehende Kooperationen mit Partnerinnen/Partnern an verschiedenen nationalen und internationalen Spitzenforschungsinstitutionen sind erwünscht.
Die Lehre umfasst die Betreuung von Lehrveranstaltungen im gesamten Bereich der Physik, mit einem Schwerpunkt in der Theoretischen Physik.
Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung und die aktive Teilnahme und Mitorganisation von Public Outreach Aktivitäten wird erwartet.
Anstellungserfordernisse
- Die assoziierte Professorin oder der assoziierte Professor muss
- nach ihrem oder seinem letzten Qualifikationsschritt herausragende Forschungsleistung erbracht haben,
- sich in der forschungsgeleiteten Lehre durch didaktisch sehr gute Leistungen, eine vertiefte Theorien- und Methodenreflexion sowie die Förderung der Studierenden und des akademischen Nachwuchses bewährt haben,
- sich in die akademische Selbstverwaltung eingebracht haben und
- über ein hohes Ausmaß an Sozialkompetenz verfügen.
- (1) Die unter I.1. genannte Bedingung liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- mehrere Publikationen als Hauptautorin oder Hauptautor in führenden nationalen und internationalen Fachzeitschriften oder vergleichbar reputierten fachrelevanten Publikationsorganen sowie
- mehrere eingeladene Vorträge auf nationalen und internationalen Tagungen.
(2) Darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:
- Ruf an eine andere Universität bzw. Listenplätze im Rahmen von Berufungsverfahren
- Gast- oder Vertretungsprofessuren
- wissenschaftliche Auszeichnungen
- erfolgreiche Einwerbung kompetitiver Forschungsmittel.
- Die unter I.2. genannte Bedingung liegt bei überzeugend positiver Lehrevaluation von mindestens vier Lehrveranstaltungen vor.
- Die unter I.3. genannte Bedingung liegt jedenfalls bei einer der folgenden Funktionen vor:
- Mitgliedschaft im Fakultätsrat bzw. im Institutsbeirat
- Mitgliedschaft im Senat und in vom Senat eingesetzten Kommissionen
- Leitung von Organisationseinheiten (Fakultäten, Institute, Forschungsschwerpunkte, Forschungsplattformen) und Arbeitsbereichen
- Leitung von Forschungszentren.
Bewerbungen müssen bis spätestens
28.6.2023
an der Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Technikerstraße 17, A-6020 Innsbruck (fss-technik@uibk.ac.at) eingelangt sein.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.
Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer:innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.826,50/Monat (14 mal) vorgesehen.
Univ.-Prof.in Dr.in Veronika Sexl
R e k t o r i n
578. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals
Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home
Für die Redaktion:
Mag. Johannes Weber